Yorckscher Marsch

Ludwig van Beethovens Marsch Nr. 1, auch als Yorckscher Marsch oder auch Marsch des
Yorck'schen Korps (WoO 18; Armeemarsch II, 103 (Armeemarsch II, 37) und Heeresmarsch
II, 5) bekannt, wurde 1808 in F-Dur als „Marsch für die böhmische Landwehr“ komponiert.
Ursprünglich dem Erzherzog Anton gewidmet, wurde er 1813 nach Johann David Ludwig
Graf Yorck von Wartenburg, der 1812 für Preußen die Konvention von Tauroggen
unterzeichnet hatte, benannt. Dieser Akt gilt als Beginn der Befreiungskriege der deutschen
Staaten gegen Napoleon. Da die preußischen Traditionen von jeher eine der wichtigen
Traditionslinien der deutschen Streitkräfte bildeten, war und ist der Yorcksche Marsch einer
der bedeutendsten Militärmärsche in Deutschland. So ist er auch der vorgeschriebene
Einzugsmarsch für das Zeremoniell des Großen Zapfenstreichs. Der Yorcksche Marsch war
auch der Ehrenmarsch der NVA der DDR.

York'scher Marsch
von Ludwig van Beethoven
Aus der Feder des großen Komponisten stammt diese Miniatur, die er 1809 dem Erzherzog
Anton von Österreich gewidmet hat. Als Marsch „für die böhmische Landwehr“ (spätere
Widmung) trifft er mit dem Tempo für den damals neu eingeführten Geschwindschritt ganz
den militärischen Zeitgeist.
Das Korps des preußischen Generals von York gibt dem Marsch letztlich seinen bis heute
erhaltenen Namen. In die gebräuchliche, notierte Marschliteratur ist niemals das von
Beethoven ergänzte Trio aufgenommen worden und auch die originale Tonart in F-Dur
erklingt nur aus der Partitur für das Konzertpodium, wenn die Musikkorps der Bundeswehr
dieses Werk in der Bearbeitung des ehemaligen Musikinspizienten, Oberst Johannes Schade,
spielen.
Die zentrale Dienstvorschrift ZDv10/8 verfügt das Abspielen dieses Militärmarsches beim
Aufmarsch zum Großen Zapfenstreich. Für mehrere Verbände der Bundeswehr ist er
Truppenmarsch Preußens.